Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Hotelaufnahmevertrag.
I Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Motels Hamburg Nord-Ost, einer Unternehmung der Delta Zukunft Betriebs- und Beteiligungs-GmbH.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden den Vertrag geschlossen, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Sicherheitsleistung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart und ausgewiesen.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Zimmerüberlassung 3 Monate und erhöht sich der vom Hotel für vereinbarte Leistungen verlangte Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.
- Die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten, nachträglichen Umbestellungen (Änderungen der Anzahl der gebuchten Betten/ Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Kunden oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hotels) kann das Hotel davon abhängig machen, dass vom Kunden vom Vertrag abweichende Preise bezahlt werden.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen (Zahlungseingang) ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung auf die Gesamtrechnung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- Der gesamt Rechnungsbetrag muss spätestens bei Anreise v o r Übergabe des/der Zimmer bar bezahlt werden oder 24 Stunden zuvor auf dem HASPA-Konto des Hotels eingegangen sein.
- In begründeten Fällen, z. B. Erweiterung des Vertragsumfanges oder bei besonderer Ausstattung des Zimmers, ist das Hotel berechtigt, auch nach Beginn des Aufenthaltes eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
- Für Rücklastschriften wird der Kunde mit € 25,-, für Zahlungen mit Kreditkarte (VISA, Master Card) mit einer Gebühr von 4% der gesamten Rechnungssumme belastet.
- Vor Zimmer-Übergabe ist grundsätzlich eine Sicherheit von € 200,- zu zahlen. Sie wird 4-7 Tage nach Abreise unbar abgerechnet. Der Kunde hat Sorge für eine Konto- + Adressen-Angabe zu tragen.
IV Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
- Stornofristen und /-kosten: Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gilt bei
- a) Storno für Gruppen ab 10 Personen
- bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei
- bis 6 Wochen vor Anreise 30% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 2 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 4. – 2. Tag vor Anreise 75% des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 1. Tag vor Anreise 85% des vereinbarten Gesamtpreises
- b) Storno für Individualreisende bis 10 Personen:
- bis zwei Tage vor Anreisetag 18.00 Uhr (Ortszeit Hotel) kostenfrei
- später als 48h Stunden vor Anreisetag 18 Uhr mindestens 90% des vereinbarten Gesamtbetrages an. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb von 2 Tagen vor Anreise
- Wurden Rabatte, Specials oder Sonderangebote über Onlinebuchungsportale gebucht, können diese nicht storniert werden.
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leitungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern (No Show) hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dabei steh es dem Hotel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzendem Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Frühstück, mindestens aber 100% der Übernachtung der ersten Nacht zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100% zu bezahlen.
- Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziff. IV entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hotel zu vertreten hat.
- Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- und Bearbeitungsgebühr können im Falle einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden
V Rücktritt des Hotels
- Sofern eine endgültige Bestätigung des Vertrages von Seiten des Kunden noch nicht vorliegt, das heißt die Reservierungen nur optioniert wurden, ist das Hotel berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.
- Wird eine vom Hotel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten Frist oder bis zum Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb 48 h vor Anreise 18 Uhr kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden,
- das Hotel begründeten annehmen muss, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
VI Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel gebuchte Betten/Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logis-Preises (Listenpreis) in Rechnung stellen, mindestens jedoch € 20,-. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es sich im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
- Der Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels ist dem Kunden nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels gestattet. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretender Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die, durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Der Kunde ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
VII Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,00 und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00.
- Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Bewachung- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Kunden.
- Ansonsten haftet das Hotel – außer in Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
- Der Kunde, der Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Rezeptionsteam durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen, verlorengegangener Schlüssel werden in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Anreise in bar zu bezahlen oder werden von der Kaution abgezogen. Für aufbewahrtes Gepäck, sowie Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hotels abgestellt werden, übernimmt das Hotel keine Haftung.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII Mitwirkungspflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich den Mitarbeitern des Hotels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein.
- Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
IX Hausordnung
- Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.
- Des Weiteren ist das Hotel berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung mit der Konsequenz des Verlustes andere Gäste (Vorzeitige Abreise etc.), diesen Schaden dem Gast/der Gruppe in Rechnung zu stellen beziehungsweise von der Kaution abzuziehen.
- Das Hausrecht der Hotels ist zu beachten: Ohne Einwilligung der Hotelleitung ist es dem Kunden nicht gestattet, innerhalb des Hotels Fotos oder Videos von den Räumlichkeiten, der Einrichtung, des Personals etc. anzufertigen, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen (z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Internetportalen etc.). Ohne schriftliche Einwilligung des Hotels zulässig ist die Anfertigung von Fotos oder Videos von Gästen ausschließlich für den privaten Gebrauch, für persönliche Fotoalben, wenn die Räumlichkeiten und die Einrichtung des Hotels lediglich Beiwerk, d.h. als nicht bestimmender Bestandteil des Bildes, im Hintergrund zu sehen sind. Dabei hat der Kunde jedoch die Persönlichkeitsrechte der anderen Gäste zu beachten.
X Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg, Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg, der Standort der Betreibergesellschaft des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Delta Zukunft Betriebs- und Beteiligungs- GmbH, Hamburg